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Objektivität: Eine Eigenschaft von Feststellungen über Sachverhalte. Dabei wird davon ausgegangen, dass die dem Sachverhalt zugeschriebenen Eigenschaften durch den Sachverhalt bestimmt werden und nicht oder möglichst wenig beeinflusst durch die zuschreibende Person. Zur Feststellung, ob diese Forderung erfüllt ist, gehört die Berücksichtigung der Methoden des Zugangs zu Informationen. Damit wird über den betrachteten Sachverhalt hinausgegangen. _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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E. Tugendhat über Objektivität – Lexikon der Argumente
I 360 Objektivität/Tugendhat: wieweit unsere Rede über die Gegenstände objektiv ist, das kann nicht unsere Frage sein. - Wir würden uns damit zum Narren halten. - Als Kontrast zum Gegenstand fungiert weder "subjektiv", noch "objektiv". >Sprache, >Welt, >Realität, >Wirklichkeit, >Welt/Denken, >Denken._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Tu I E. Tugendhat Vorlesungen zur Einführung in die Sprachanalytische Philosophie Frankfurt 1976 Tu II E. Tugendhat Philosophische Aufsätze Frankfurt 1992 |